| Qualitätsstandard für Ausbilder von
Therapiehunden/ Therapiehunde-Teams und Behindertenbegleithunden
Der zukünftige Ausbilder arbeitet nach den Grundsätzen der
positiven Konditionierung und die arbeitsbejahende Motivation sind Bestandteil
im Training mit dem Hund/den Hunden. Ferner sind die jeweils gültigen
gesetzlichen Richtlinien (z.B. Tierschutzgesetz, Landeshundeverordnung
und weitere) einzuhalten.
Der angehende Ausbilder muss eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Optimal wären Berufe aus dem Bereich der Heilmittelerbringer oder
eine Qualifikation im soziopädagogischen Bereich. Ferner kann er
durch langjährige Tätigkeit im kynologischen oder betriebswirtschaftlichen
Bereich die Anforderungen erfüllen. Dies sollte durch Praktika aus
dem anderen Bereich untermauert werden.
Der angehende Ausbilder muss selbst an einem Seminar für Therapiehundeteams
teilgenommen und einen Hund bis zur Abschlussprüfung geführt
haben. Dieses Seminar muss in Theorie und Praxis mit dem Hund und praktischen
Trainingseinheiten in Institutionen durchgeführt worden sein und
darf die Mindeststundenanzahl von 130 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten.
Der angehende Ausbilder muss eine geeignet Befähigung zur Unterrichtstätigkeit
nachweisen. Das kann z.B. die Ausbildereignungsprüfung oder Lehrnachweis
von Ministerien sein.
Der angehende Ausbilder muss ein entsprechendes Theorieseminar für
Ausbilder von Therapie- und Behindertenbegleithunde belegen und mit einer
Hausarbeit abschließen.
Dieses Theorieseminar muss eine Mindeststundenanzahl von 250 Unterrichtsstunden
aufweisen und auch die Grundlagen der Richtertätigkeit vermitteln.
Der angehende Ausbilder muss ein Therapiehundeseminar unter Aufsicht
eines lizenzierten Ausbilders des DBTB e.V. leiten und durchführen.
Dabei muss er seine Befähigungen im Umgang mit anderen Hundeführern,
Hunden und mit Menschen die körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen
besitzen, unter Beweis stellen.
Der Status eines lizenzierten Ausbilders ist erreicht, wenn der angehende
Ausbilder die mündliche, schriftliche und praktische Prüfung
vor dem Prüfungsausschuss des DBTB e. V. abgelegt und bestanden hat.
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